Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

Überarbeiteter Anhang III (Messverfahren) zur OND (2000/14/EG) veröffentlicht

Die delegierte Verordnung (EU) 2024/1208 (geänderter Anhang III zur Richtlinie 2000/14/EG) ist im Amtsblatt der Europäischen Union mit Datum vom 02.05.2024 veröffentlicht worden.

 

 Link zur Verordnung: Delegated regulation - EU - 2024/1208 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

 

 Zu einem Fehler in der Formel unter Ziffer 1.1(b) Teil A Anhang III wurde bereits eine Korrektur veröffentlicht, die unter EUR-Lex - 32024R1208R(01) - EN - EUR-Lex (europa.eu) zu finden ist. Die Verordnung ist damit am 22.05.2024 in Kraft getreten und mit einer Übergangsfrist von einem Jahr, ab dem 22.05.2025 gültig. Wichtig ist noch der Hinweis, dass die neuen Messverfahren ggf. Einfluss auf den gemesse-nen Schallleistungspegel haben. Tritt dadurch der Fall ein, dass eine Maschine nach Berech-nung des garantierten Schallleistungspegels über dem zulässigen Schallleistungspegel gemäß der Tabelle in Art. 12 2000/14/EG liegt, wohingegen bei Anwendung des Messverfahrens nach dem bisherigen Anhang III, der zulässige Schallleistungspegel eingehalten wäre, so ist das Messverfahren des bisherigen Anhang III anzuwenden.

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