ZLS-Startseite
Befugniserteilung, Zulassung und Anerkennung
Die ZLS führt die Befugniserteilung von Benannten Stellen (Notified Bodies), die Befugniserteilung von GS-Stellen, die Zulassung von Prüfstellen als Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) und die Anerkennung von Prüfstellen (im Bereich der Rohrfernleitungsanlagen) durch.
weiterlesenMarktüberwachung bei der ZLS
Die ZLS übernimmt seit 2013 koordinierende Aufgaben im Auftrag der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und nach der Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung (EG) Nr. 765/2008.
weiterlesenNanoLab
TOPTHEMEN
GS-Zeichen Missbrauch
Gemäß § 22 Abs. 2 und 3 ProdSG hat die GS-Stelle im Falle GS-Zeichen-Miss- brauchs die anderen GS-Stellen und die ZLS hierüber zu unterrichten.
Änderungen der Richtlinie 2000/14/EG
Mit Veröffentlichung der Richtlinie - EU - 2024/2839 am 7. November im Amtsblatt der EU hat die Kommission sich verpflichtet, die Berichtspflichten zu rationalisieren und zu vereinfachen.