FAQ für Konformitätsbewertungsstellen
Mit diesem FAQ soll zu einer einheitlichen und transparenten Arbeitsweise der Konformitätsbewertungstellen beigetragen werden. Die Antworten der ZLS beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben des ProdSG sowie auf den ZEK-Beschlüssen und werden bei ihren Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt.
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- 21-03 Wer kann einen Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens stellen und wer ist GS-Zeichen-Inhaber?
- 21-02 Arbeitsvertragliche Anbindung von Personal der GS-Stelle
- 21-01 Einsichtnahme der ZLS in personenbezogener Daten
- 15-03 Abgrenzung zum ausgeschlossener Bereich von ZÜSen
- 15-01 Angabe des AfPS GS 2019:01 PAK auf dem GS-Zeichen-Zertifikat
- 14-01 Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im ZÜS-Bereich
- 13-01 Erfüllen Meister und Techniker die Qualifikationsanforderungen der ZÜS-RL für das mit den Fachaufgaben beauftragte Personal?
- 10-03 Gleichzeitiger Antrag bei mehreren GS-Stellen für ein Produkt
- 10-01 weiteres Inverkehrbringen nach Ablauf/ Kündigung des GS-Zertifikats
- 08-01 Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Prüf- und Messmittel
- 07-01 Nicht-Lesen der Bedienungsanleitung ist keine vorhersehbare Verwendung
- 06-04 Elektronische Signatur
- 06-03 Verwendung von Pext Berichten für EG-/EU-Baumusterprüfungen
- 06-02-ZÜS Mindestkriterien für Einbindung von Personal im ZÜS-Bereich
- 06-02-GS-NB Mindestkriterien für Einbindung von Personal im GS-/NB-Bereich
- 05-02 GS-Zeichen für Bausätze
- 04-02 Allgemeine Anforderungen an das Personal von Zertifizierungsstellen
- 04-01 Prüfungen und Messungen beim Hersteller oder am Aufstellungsort