Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

Mann am Schreibtisch füllt einen Antrag aus

Verwaltungsverfahren für die Befugniserteilung, Zulassung oder Anerkennung von Stellen

Die ZLS führt die nachfolgenden Verwaltungsverfahren durch:

  • Befugniserteilung von Benannten Stellen (Notified Bodies) gemäß bestimmten EU-Richtlinien und EU-Verordnungen
  • Befugniserteilung von GS-Stellen gemäß Produktsicherheitsgesetz
  • Zulassung von Prüfstellen als Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) gemäß dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
  • Anerkennung von Prüfstellen gemäß Rohrfernleitungsverordnung

Im Verwaltungsverfahren wird von uns geprüft, ob ihre Stelle die Anforderungen nach dem jeweiligen Rechtsgebiet und den damit verbundenen Vorschriften einhält.
Eine Akkreditierung kann freiwillig in nahezu allen o.g. Rechtsgebieten durchgeführt und im Verwaltungsverfahren von uns berücksichtigt werden. Eine Akkreditierung muss aber separat bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) beantragt werden!

Wichtig für eine erfolgreiche Durchführung des Verwaltungsverfahrens sind unter anderem…

  • die Unabhängigkeit ihrer Stelle und des Personals,
  • Verfügbarkeit der erforderlichen Organisationsstrukturen, des erforderlichen Personals und der notwendigen Mittel und Ausrüstungen,
  • Nachweis ausreichender Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit des Personals sowie der Möglichkeit, das Personal fachlich weiterzubilden,
  • Erfahrungsaustausch, sowohl intern als auch mit anderen Stellen,
  • Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems mit angemessener und wirksamer Qualitätssicherung.

Das Verwaltungsverfahren beginnt mit der Einreichung des vorgegebenen Antrags für Ihren Rechtsbereich sowie der dazugehörigen Unterlagen. Diese können Sie dem Anlagenverzeichnis zum jeweiligen Antrag entnehmen. In diesem Verzeichnis sind alle Formblätter, Dokumente und sonstigen Unterlagen aufgelistet, die wir zur Antragsbearbeitung benötigen.

Übrigens können Sie alle Unterlagen elektronisch bei uns einreichen! Hierfür wird Ihnen bei Bedarf ein individueller, vor Zugriffen Dritter geschützter Cloud-Bereich zur Verfügung gestellt.

Das Verwaltungsverfahren umfasst dabei folgende, wesentliche Schritte:

  • formelle Prüfung – sind alle notwendigen und aussagekräftigen Unterlagen eingereicht?
  • fachliche Prüfung – erfüllen die eingereichten Unterlagen alle rechtlichen Vorgaben?
  • Vor-Ort-Begutachtung – verfügt ihre Stelle über die notwendige Organisationsstruktur, die technische und personelle Ausstattung sowie ein geeignetes QM-System?
  • Witnessaudit(s) – verfügt das Personal bei der Prüfung am Produkt/an der Anlage sowie bei der [rechtlichen] Bewertung über die erforderliche fachliche Kompetenz?
  • Nachbesserung – sind Abweichungen festgestellt worden, die korrigiert werden müssen?
  • Befugniserteilung, Zulassung oder Anerkennung im jeweiligen Rechtsbereich für eine Dauer von höchstens 5 Jahren
  • regelmäßige Überwachung, einschließlich Witnessaudits

Mit der Antragstellung verpflichtet sich ihre Stelle, die entstehenden Kosten zu tragen – auch dann, wenn keine oder eine nur eingeschränkte Befugnis ausgesprochen wird.
Die Kostenerhebung für das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Kostengesetzes in Verbindung mit dem bayerischen Kostenverzeichnis.

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