Befugniserteilung im Europäischen Rechtsrahmen
Benannte Stellen bzw. Notifizierte Stellen (Notified Bodies) der Europäischen Union sind staatlich befugte und überwachte Organisationen, die im Auftrag der Hersteller tätig werden, um die Konformitätsbewertung von Produkten durchzuführen.

Das CE-Zeichen ist der „Reisepass“ für Produkte auf dem Europäischen Binnenmarkt.
Produkte dürfen in der EU nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie bestimmten (Sicherheits-)Anforderungen genügen. Für die Konformität mit diesen Anforderungen ist der Hersteller verantwortlich. Bei vielen Produkten muss der Hersteller eine dritte unabhängige Stelle für verschiedene Konformitätsbewertungsaufgaben beauftragen.
Muss eine dritte unabhängige Stelle vor dem Inverkehrbringen einbezogen werden, ist für diese Stelle eine Befugniserteilung durch die zuständige Behörde erforderlich.
Die ZLS ist für die Befugniserteilung in folgenden Rechtsbereichen zuständig:
Im Verwaltungsverfahren (Befugniserteilung) wird von der ZLS geprüft, ob die Anforderungen an notifizierte Stellen hinsichtlich
- der o.g. Rechtsgrundlagen und
- § 13 des Produktsicherheitsgesetzes
von der Stelle eingehalten sind.
Die Stelle erhält damit die Befugnis, für verschieden Produkte bestimmte Konformitätsübereinstimmungen zu bescheinigen, die für das Bereitstellen auf dem Markt erforderlich sind.
Eine Akkreditierung (z.B. ISO/IEC 17065) ist keine verpflichtende Voraussetzung für das Verwaltungsverfahren der ZLS (ausgenommen bei Ortsbeweglichen Druckgeräten, Richtlinie 2010/35/EU).
Sie wissen nicht, ob ihre Stelle die Anforderungen an eine Befugniserteilung als notifizierte Stelle erfüllt oder haben Fragen zum Verfahren?
Sprechen Sie mit uns!
Ansprechpartner:
Dr. Michael Ottmann
michael.ottmann@zls.bayern.de
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