Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

Fragen und Antworten zur Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Auf der folgenden Seite haben wir für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik zusammengestellt. Diese FAQs werden fortlaufend aktualisiert.

Sollten Sie eine Frage haben, welche hier noch nicht erläutert wird, schreiben Sie uns an:

zls@zls.bayern.de

» Bin ich hier als Verbraucher richtig?

Die ZLS führt Verwaltungsverfahren für Konformitätsbewertungsstellen durch und übernimmt bestimmte Aufgaben der Marktüberwachung der Bundesländer. Die ZLS ist somit nicht zuständig für Verbraucherfragen.

» Ich habe ein unsicheres oder gefährliches Produkt gekauft. An wen kann ich mich wenden?

Für unsichere oder gefährliche Produkte ist die Marktüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes zuständig. Sie können die für Sie zuständige Marktüberwachungsbehörde hier suchen.

» Was macht die ZLS überhaupt, wenn sie keine Marktüberwachungsbehörde ist und nicht direkt für den Verbraucher da ist?

Die ZLS lässt Stellen zu, an die sich Hersteller wenden, wenn sie ein Produkt nach EU-Vorschriften zulassen und auf den Markt bringen wollen. Bei manchen Produkten, wie z.B. Aufzügen, Maschinen oder Druckgeräten, geht das nicht ohne eine solche Stelle.

Im Bereich der Martküberwachung übernehmen wir verschiedene koordinierende Marktüberwachungs- sowie Vollzugsaufgaben.

Durch unsere Arbeit tragen wir gleichermaßen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unsicheren Produkten, zum Schutz von Gesundheit und Umwelt als auch zum Funktionieren des EU-Binnenmarktes bei.

Mehr Informationen finden Sie auf folgender Seite: Wir über uns


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