Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

AKTUELLES

ZLS-Startseite

Person, die sich vor einem Computer Notizen auf einem Zettel macht

Befugniserteilung, Zulassung und Anerkennung

Die ZLS führt die Befugniserteilung von Benannten Stellen (Notified Bodies), die Befugniserteilung von GS-Stellen, die Zulassung von Prüfstellen als Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) und die Anerkennung von Prüfstellen (im Bereich der Rohrfernleitungsanlagen) durch.

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Wappen der Bundesländer

Marktüberwachung bei der ZLS

Die ZLS übernimmt seit 2013 koordinierende Aufgaben im Auftrag der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und nach der Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung (EG) Nr. 765/2008.

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NanoLab

TOPTHEMEN

Outdoor-Noise

Allgemeinverfügungen 

Von der ZLS erlassenen Allgemeinverfügungen nach Artikel 35 Satz 2 BayVwVfG finden Sie künftig mitsamt ihrer Begründungen auf unserer Website.

 

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Leitung der ZLS

Überarbeiteter Anhang III (Messverfahren) zur OND (2000/14/EG)

Die delegierte Verordnung (EU) 2024/1208 (geänderter Anhang III zur Richtlinie 2000/14/EG) ist im Amtsblatt der Europäischen Union mit Datum vom 02.05.2024 veröffentlicht worden.

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Logo der ZLS

Wir über uns

Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) stellt sich vor: Die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung der ZLS sind im sog. Staatsvertrag festgehalten.

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