Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

Koordinierende Tätigkeiten im Bereich der Marktüberwachung

Die ZLS selbst ist keine „klassische“ Marktüberwachungsbehörde mit Vollzugsaufgaben, übernimmt allerdings seit 2013 auch koordinierende Aufgaben im Auftrag der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und seit 2025 auch nach Sprengstoffgesetz (SprengG) sowie nach den europäischen Verordnungen für Produktsicherheit (VO (EU) 2023/988) und für die Marktüberwachung (VO (EU) 2019/1020).

Beispielhafte Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind:

  • Die ZLS dient als Ansprechpartner bei Bewertungsdifferenzen im Bereich Marktüberwachung, bei der Kompetenzübertragung durch Auftrag der Marktüberwachung oder aber bei Amtshilfegesuchen aus den Mitgliedstaaten
  • Übernahme administrativer Aufgaben im Zusammenhang mit dem europäischen Informations- und Kommunikationssystem ICSMS
  • Die ZLS sorgt für die Arbeit der Richtlinienvertretungen. Sie wirkt bei Erfahrungsaustauschen im europäischen Verbund mit und übernimmt koordinierende Tätigkeiten bei europäischen Marktüberwachungsaktionen.
  • Die ZLS fungiert als Ansprechpartner für die Zollbehörden, als Produktinformationsstelle, als Ansprechpartner für eine Risikobeurteilung bei Produktproblemen sowie für Maßnahmen gegen heimische Hersteller durch Marktüberwachungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten.
  • Administrative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Zugriff auf technische Normen durch die Marktüberwachungsbehörden sowie Ansprechpartner für Einsprüche gegen harmonisierte Normen
  • Geschäftsstelle des Arbeitskreises der Geräteuntersuchungsstellen der Länder
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