Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

Was ist der Arbeitskreis der Geräteuntersuchungsstellen?

Wappen der 16 Bundesländer

Für den Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zeichnen die Länder verantwortlich; die Marktüberwachung gehört mit zu den Kernaufgaben der Länderbehörden. In Deutschland werden Jahr für Jahr rund 50 000 Produkte geprüft. Diese Überprüfungen reichen von der Kontrolle formeller Anforderungen wie z.B. bestimmte Kennzeichnungen über einfache sicherheitstechnische Tests vor Ort bis hin zu umfangreichen Laborprüfungen. Letztere werden entweder im Auftrag der Behörden durch kompetente externe Labore oder von den eigenen Geräteuntersuchungsstellen der Länder durchgeführt. Acht Länder haben Untersuchungslabors eingerichtet, mit denen sachlich fundierte technische Produktprüfungen vorgenommen werden können.

Damit diese Geräteuntersuchungsstellen der Länder Ihre Qualität erhalten und ausbauen, hat der Arbeitsausschusses Marktüberwachung den AKGL eingerichtet. Der AKGL dient hauptsächlich dem Erfahrungsaustausch und der Abstimmung zu Prüfverfahren. Seine Vertreter arbeiten in den einschlägigen Arbeitsgremien (z. B. den Erfahrungsaustauschkreisen EK der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS) mit. Nach einem entsprechenden Beschluss ist der AKGL ständiges Arbeitsgremium des (AAMü). Die Geräteuntersuchungsstellen (GUS) wirken bei Bedarf bei der Normung und Erarbeitung technischer Regeln mit, wenn diese beispielsweise überarbeitet oder an neue oder geänderte Verhältnisse angepasst werden müssen. Mitarbeiter der GUS sind auch auf Messen in Messekommissionen der Gewerbeaufsicht mit vertreten. Neben der Beratung von Herstellern und Händlern soll damit schon im Vorfeld verhindert werden, dass mangelhafte Produkte in den Handel gelangen.

Geschäfststelle

Geschäftsstelle des AKGL bei der
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Rosenkavalierplatz 2
81925 München

E-Mail: akgl-geschaeftsstelle@zls.bayern.de

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