Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

Neues Jahr – neue Zuständigkeiten!

Am 31. Dezember 2025 ist das dritte Änderungsabkommen zur Änderung des Abkommens über die ZLS in Kraft getreten. Das sind die Schwerpunkte:

  • Redaktionelle Anpassung an den aktuellen Rechtsrahmen aufgrund der Neugestaltung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und des Marktüberwachungsgesetzes (MüG).
  • Übernahme einer neuen Vollzugsaufgabe: auf Vorschlag der zuständigen Ressorts der Länder vollzieht die ZLS nun die Zulassung von Prüfstellen für Tanks nach § 12 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiffart (GGVSEB).
  • Übernahme von koordinierenden Marktüberwachungsaufgaben im Bereich „Sprengen“ (Richtlinie 2014/28 EU über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke sowie Richtlinie 2013/29/EU über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt).
  • Verankerung von koordinierenden Marktüberwachungsaufgaben, die von der ZLS in den letzten Jahren nach und nach übernommen worden sind.
  • Unsere Homepage wird derzeit in den Bereichen Stellen sowie Marktüberwachung entsprechend angepasst, einschließlich des Antragsverfahrens für die Zulassung von Stellen gemäß § 12 GGVSEB. Nach erfolgter Anpassung werden wir Sie an dieser Stelle über den Stand informieren.

    Den neuen Staatsvertrag finden sie hier.

    nach oben nach oben