Neues Jahr – neue Zuständigkeiten!
Am 31. Dezember 2025 ist das dritte Änderungsabkommen zur Änderung des Abkommens über die ZLS in Kraft getreten. Das sind die Schwerpunkte:
Redaktionelle Anpassung an den aktuellen Rechtsrahmen aufgrund der Neugestaltung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und des Marktüberwachungsgesetzes (MüG).
Übernahme einer neuen Vollzugsaufgabe: auf Vorschlag der zuständigen Ressorts der Länder vollzieht die ZLS nun die Zulassung von Prüfstellen für Tanks nach § 12 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiffart (GGVSEB).
Übernahme von koordinierenden Marktüberwachungsaufgaben im Bereich „Sprengen“ (Richtlinie 2014/28 EU über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke sowie Richtlinie 2013/29/EU über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt).
Verankerung von koordinierenden Marktüberwachungsaufgaben, die von der ZLS in den letzten Jahren nach und nach übernommen worden sind.
Unsere Homepage wird derzeit in den Bereichen Stellen sowie Marktüberwachung entsprechend angepasst, einschließlich des Antragsverfahrens für die Zulassung von Stellen gemäß § 12 GGVSEB. Nach erfolgter Anpassung werden wir Sie an dieser Stelle über den Stand informieren.
Den neuen Staatsvertrag finden sie hier.