Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

Befugniserteilung und Zulassung von Prüfstellen für Gefahrgutumschließungen

Tanklastwagen auf der Autobahn

Das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), die Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) und das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnen-wasserstraßen (ADN) sind internationale Abkommen zwischen UN-Mitgliedsstaaten (ADR: momentan 55 Vertragsstaaten). Ziel ist die Harmonisierung der Sicherheitsstandards für den internationalen Transport von Gütern.
Die Übereinkommen enthalten ein umfangreiches Regelwerk (u.a. Bau, Zulassung, Prüfung) für Gefahrgutumschließungen. Für den Teilbereich der Ortsbeweglichen Druckgeräte (Gefäße und Tanks für den Transport von Gasen der Klasse 2) ist dieses in der Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte bzw. national in der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) umgesetzt. Ortsbewegliche Druckgeräte nach o.g. Richtlinie, die mit einer Pi-Kennzeichnung versehen sind, könne innerhalb der EU frei zirkulieren. Weitere Bereiche des ADR-/RID-Regelwerkes, die nicht auf EU-Ebene harmonisiert umgesetzt sind, sind in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in nationales Recht überführt (z.B. Tanks für den Transport von nicht gasförmigem Gefahrgut).

Für Ortbewegliche Druckgeräte ist die ZLS befugniserteilende und notifizierende Behörde im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU in Verbindung mit der ODV (siehe unter Notifizierte Stellen).

Prüfstellen, die in den in § 12 Absatz 1 der GGVSEB genannten Bereichen tätig sein wollen (z.B. Prüfung von Flüssigkeitstanks), werden seit 2026 ebenfalls durch die ZLS zugelassen. Bis zum 31.12.2026 gilt gemäß Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr eine Übergangsregelung (Bundesverkehrsblatt Nr. 24 vom 31.12.2025)

Eine Akkreditierung als Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 ist eine verpflichtende Voraussetzung für die Befugniserteilung bzw. Zulassung.

Wenn ihre Prüfstelle Fragen zu den Anforderungen an eine Befugniserteilung bzw. Zu-lassung hat, dann richten sie diese unter dem Stichwort „Gefahrgutumschließung“ an ZLS@zls.bayern.de

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