Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

Einführung des digitalen Verwaltungsverfahrens zum 01.01.2024 

Bekanntgabe von Verwaltungsakten über den Cloud-Dienst der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Zum 01.01.2024 sollen folgende Dokumente ausschließlich digital bekanntgegeben werden: 

  • Befugnisbescheide inkl. Anlagen  
  •  Kostenbescheide inkl. Anlagen  
  •  geänderte Anlagendokumente 

Die Bekanntgabe erfolgt gesichert über die Cloud der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). Hierfür erhält der Empfänger in einer E-Mail die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung des Verwaltungsaktes zum Abruf in der Cloud unter Beifügung eines Links. Eine zweite E-Mail enthält das für den Zugang zur Cloud erforderliche Passwort. Das Dokument (pdf-Format) kann nun unter dem angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Kenntnisnahme des Dokuments ist vom Empfänger per einfacher E-Mail gegenüber der ZLS (zls@zls.bayern.de) zu bestätigen. 

Bereits mit der  Antragstellung wird eine entsprechende Einwilligung des Empfängers zur digitalen Bekanntgabe eingeholt.

Hinweis: Empfänger ist grundsätzlich der im letzten Antrag auf Befugniserteilung benannte Ansprechpartner (Feld 1.6 von ZLS-FB-114). Ist ein solcher nicht angegeben, ist Empfänger der gesetzliche Vertreter der juristischen Person. In laufenden Verfahren sind Antragsteller dazu verpflichtet, den Ansprechpartner zu überprüfen und der ZLS diesbezügliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen. 

Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gelten über Portale bekanntgegebene Verwaltungsakte auch bei Nichtabruf durch den Empfänger am dritten Tag nach Absendung der digitalen Benachrichtigung über die Bereitstellung des Verwaltungsaktes zum Abruf als bekanntgegeben.




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