Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

Zulassung nationaler Prüfstellen nach GGVSEB    

Während die ZLS schon seit Jahren Benennende Behörde für Prüfstellen im Bereich der ortsbeweglichen Druckgeräte (z. B. Gaspatronen, Gasflaschen, Tanks zur Beförderung von Gasen der Klasse 2 usw.) ist, waren Prüfstellen für Gefahrgutumschließungen aus vielen anderen Bereichen (z. B. Eisenbahnkesselwagen für Flüssigkeiten, Öltankwagen) hiervon ausgeklammert, obwohl für beide Bereiche das internationale Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) bzw. die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) die übergeordneten technischen Regelwerke sind. Diese Regelwerke enthalten nicht nur detaillierte technische Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Prüfung der Umschließungen, sondern legen auch Anforderungen an die Kompetenz, Unabhängigkeit und Überwachung der prüfenden Stellen fest. Der Geltungsbereich dieser beiden internationalen Abkommen geht weit über Europa bzw. die EU hinaus, damit Gefahrgut grenzüberschreitend in Umschließungen, die im gesamten ADR- und RID Bereich zugelassen sind, transportiert werden kann. Dadurch wird ein einheitliches Sicherheitsniveau im internationalen Gefahrguttransport gewährleistet und es wird vermieden, dass für einzelne Staaten oder Verkehrswege unterschiedliche technische Zulassungen erforderlich sind, was den Wirtschaftsverkehr deutlich erschweren würde. 

Seit dem 01.01.2026 werden nun auch die nationalen Prüfstellen aus dem Bereich der deutschen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) von der ZLS zugelassen. Damit wird das bisher fragmentierte System der Zuständigkeiten weiter harmonisiert und an die internationalen Vorgaben aus ADR und RID angeglichen. Die Prüfstellen durchlaufen im Rahmen der Zulassung ein strukturiertes Bewertungsverfahren, in dem unter anderem ihre fachliche Qualifikation, ihre organisatorische Aufstellung sowie die Einhaltung einschlägiger Qualitätsmanagementanforderungen überprüft werden. Nach einer Übergangsfrist ist dann ab 01.01.2027 die Zulassung obligatorisch. Spätestens ab diesem Zeitpunkt dürfen Prüfungen und Bewertungen im GGVSEB Bereich nur noch von Stellen durchgeführt werden, die von der ZLS zugelassen sind. Für Betreiber, Hersteller und Halter von Gefahrgutumschließungen bedeutet dies mehr Rechtssicherheit, eine erhöhte Transparenz über die Zuständigkeiten sowie ein einheitliches und nachvollziehbares Zulassungsverfahren. Zugleich wird die Aufsicht über die Prüfstellen gebündelt, was langfristig zu einer weiteren Erhöhung des Sicherheitsniveaus beim Transport gefährlicher Güter beitragen soll.

 


nach oben nach oben