Wir über uns
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist eine zentrale Behörde, die für alle 16 Bundesländer Aufgaben aus den Bereichen der Produktsicherheit, der überwachungsbedürftigen Anlagen, des Gefahrgutrechts und der Rohrfernleitungsanlagen (‚Pipelines‘) übernimmt. Ihre Aufgaben, Finanzierung und Organisation sowie die Mitwirkungsrechte der Länder sind im sogenannten Staatsvertrag geregelt.
Die ZLS sitzt in München und gehört zum Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Unsere Geschichte
Am 16./17. Dezember 1993 wurde das „Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik“ von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet. Es trat am 01. Mai 1997 in Kraft. Der Freistaat Bayern erhielt in diesem Staatsvertrag die Aufgabe die ZLS als Organisationseinheit des für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutzes zuständigen Bayerischen Staatsministeriums zu errichten.
Seitdem traten mehrere gesetzliche Regelungen (z.B. das Akkreditierungsstellegesetz und das Produktsicherheitsgesetz) in Kraft oder wurden geändert, die eine Anpassung des Staatsvertrages und damit der Zuständigkeiten und Aufgaben der ZLS erforderlich machten.
Damit nicht bei jeder einschlägigen gesetzlichen Änderung oder durch den technologischen Fortschritt (z.B. Entwicklungen im Bereich der KI) auch eine Anpassung des Staatsvertrages sowie dessen Ratifizierung durch 16 Bundesländer notwendig wird, wird derzeit an einer entsprechenden Fassung des Staatsvertrages gearbeitet, die solche Änderungen bereits berücksichtigt.
Unsere Aufgaben
Wir sind als ZLS zuständig für
- die Erteilung der Befugnis für notifizierte Stellen (Notified Bodies) nach europäischen Richtlinien und Verordnungen,
- die Erteilung der Befugnis für GS-Stellen nach dem Produktsicherheitsgesetz,
- die Zulassung von Stellen als Zugelassene Überwachungsstellen nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) i.V.m. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
- die Anerkennung von Prüfstellen nach Rohrfernleitungsverordnung,
- die Überwachung aller Stellen, denen wir eine Befugnis erteilt bzw. die wir zugelassen haben und
- verschiedene koordinierende Marktüberwachungs- sowie Vollzugsaufgaben nach dem Produktsicherheitsgesetz und der Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung (EG) Nr. 765/2008 (hierzu gehört nicht die Marktüberwachung hinsichtlich unsicherer Produkte).
Durch unsere Arbeit tragen wir gleichermaßen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unsicheren Produkten, zum Schutz von Gesundheit und Umwelt als auch zum Funktionieren des EU-Binnenmarktes bei.