ZLS-Startseite

Befugniserteilung, Zulassung und Anerkennung
Die ZLS führt die Befugniserteilung von Benannten Stellen (Notified Bodies), die Befugniserteilung von GS-Stellen, die Zulassung von Prüfstellen als Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) und die Anerkennung von Prüfstellen (im Bereich der Rohrfernleitungsanlagen) durch.
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Marktüberwachung bei der ZLS
Die ZLS übernimmt seit 2013 koordinierende Aufgaben im Auftrag der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und nach der Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung (EG) Nr. 765/2008.
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TOPTHEMEN

GS-Zeichen Missbrauch
Gemäß § 22 Abs. 2 und 3 ProdSG hat die GS-Stelle im Falle GS-Zeichen-Miss- brauchs die anderen GS-Stellen und die ZLS hierüber zu unterrichten.

Produktsicherheitsverordnung
Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung VO (EU) 2023/988 ist seit 13. Dezember 2024 verbindlich anzuwenden und gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat.