Zentralstelle der Länder für sicherheitstechnik ZLS

AKTUELLES

ZLS-Startseite

Person, die sich vor einem Computer Notizen auf einem Zettel macht

Befugniserteilung, Zulassung und Anerkennung

Die ZLS führt die Befugniserteilung von Benannten Stellen (Notified Bodies), die Befugniserteilung von GS-Stellen, die Zulassung von Prüfstellen als Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) und die Anerkennung von Prüfstellen (im Bereich der Rohrfernleitungsanlagen) durch.

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Wappen der Bundesländer

Marktüberwachung bei der ZLS

Die ZLS übernimmt seit 2013 koordinierende Aufgaben im Auftrag der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und nach der Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung (EG) Nr. 765/2008.

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NanoLab

TOPTHEMEN

GS-Zeichen Missbrauch

GS-Zeichen Missbrauch    

Gemäß § 22 Abs. 2 und 3 ProdSG hat die GS-Stelle im Falle GS-Zeichen-Miss- brauchs die anderen GS-Stellen und die ZLS hierüber zu unterrichten.

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Europäische Flaggen

Produktsicherheitsverordnung

Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung VO (EU) 2023/988 ist seit 13. Dezember 2024 verbindlich anzuwenden und gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat.

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Logo der ZLS

Wir über uns

Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) stellt sich vor: Die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung der ZLS sind im sog. Staatsvertrag festgehalten.

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